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Unfallversicherungen

Schutz für Ihre Kompetenzen

Im Wettbewerb um Mitarbeitende und Fachkräfte werden Zusatzleistungen der Arbeitgeber immer wichtiger. Hier kann eine betriebliche Unfallversicherung den Ausschlag geben, dass sich Mitarbeitende für Ihr Unternehmen entscheiden.

Eine betriebliche Unfallversicherung beziehungsweise eine Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeitende kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beziehungsweise zur privaten Unfallversicherung sein. Der Versicherungsschutz ist individuell nach den eigenen Wünschen gestaltbar: So kann er zum Beispiel neben beruflichen Unfällen auch Freizeitunfälle beinhalten oder sich ausschließlich auf Dienstreisen beziehen.

Unfallversicherungen treten üblicherweise ein bei

  • Invalidität (Invaliditätsleistung mit Progression je nach Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe)
  • oder Tod (Todesfallleistung).

Auf Wunsch lassen sich weitere Leistungen (prämienpflichtig) integrieren, zum Beispiel

  • Übergangsleistung,
  • monatliche Unfallrente,
  • Tagegeld,
  • Krankenhaustagegeld.

Eine Versicherungsleistung wird fällig, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erlitten hat. Dieser sogenannte Unfallbegriff ist in den Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Versicherer fest definiert.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel Unfälle aufgrund von drogen- oder alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen oder auch Unfälle, die beim Begehen einer Straftat oder bei Autorennen usw. passieren.

Unser Angebot: Unfallversicherungen aller Art, zum Beispiel

  • private Unfallversicherung auf Basis einer 24-Stunden-Deckung,
  • Unfallversicherung für Mitarbeitende im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung mit oder ohne Direktanspruch.

Ihr Vorteil: Unsere Rahmenverträge beinhalten Leistungen, die weit über die Standardbedingungen der Versicherungsgesellschaften hinausgehen.


Häufig gestellte Fragen

  • Versicherbar sind Privatpersonen und Angehörige sowie Mitarbeitende, Inhaberinnen bzw. Inhaber, Gesellschafterinen bzw. Gesellschafter, Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer, Organe etc. eines Unternehmens im Rahmen einer 24-Stunden-Deckung oder alternativ über eine Ausschnittdeckung zum Beispiel für Beruf und Weg oder Dienstreisen.

    Nicht versicherbar sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige.

  • Die private oder betriebliche Unfallversicherung kann die oft unzureichenden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll ergänzen und zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalles durch eine plötzliche Invalidität für den Versicherten oder die Versicherte auffangen. Ferner ist die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber als zusätzliche soziale Leistung eine Option zur Bindung von Mitarbeitenden. Darüber hinaus kommt der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nach, wenn er zum Beispiel Mitarbeitende auf Dienstreisen entsendet und diese mit entsprechendem Versicherungsschutz ausstattet.

  • Die Entschädigungsleistung steht in der Regel dem Versicherungsnehmer (dem Arbeitgeber) zu. Die versicherte Person beziehungsweise die gesetzlichen Erben erhalten die Leistung nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Je nach Vereinbarung im Hinblick auf einen möglichen Direktanspruch erfolgt dann die Auszahlung direkt an die versicherte Person oder, wenn kein Direktanspruch vereinbart gilt, an den Versicherungsnehmer (Arbeitgeber). Unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte entscheidet der Kunde, welche Vertragsform gewünscht wird.


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