Basis-Absicherung
Die allgemeine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung, konventionelle Produkthaftpflichtversicherung) tritt ein, wenn gegen den Versicherungsnehmer für einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von dem/der/den Geschädigten Schadenersatzansprüche erhoben werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesen Fällen die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung berechtigter Ansprüche.
In der Regel setzt sich die Haftpflichtversicherung aus den folgenden fünf Vertragsteilen zusammen:
- Allgemeine Bestimmungen
- Betriebsstättenrisiko
- Produkthaftpflichtrisiko
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadensversicherung
Bausteine der Basis-Absicherung
Die Allgemeinen Bestimmungen setzen sich aus Vertragsbestimmungen zusammen, die für alle Vertragsteile gelten. Hierunter fallen eine Betriebsbeschreibung, eine Aufstellung der versicherten Personen und Unternehmen, aber auch die nicht versicherten Risiken (Ausschlüsse) und so weiter.
Im zweiten Vertragsteil zum Betriebsstättenrisiko geht es um Risiken rund um die Betriebsstätte, wie zum Beispiel das Haus- und Grundbesitzerrisiko, den Einsatz von Gabelstaplern, Arbeitsmaschinen sowie Verkehrssicherungspflichten.
Der dritte Vertragsteil, der das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko behandelt, regelt die Produkthaftung, sprich: die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, die verursacht worden sind durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und/oder durch von ihm erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
Bei der Umwelthaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung von versicherten Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht.
Der fünfte Vertragsteil für die Umweltschadensversicherung umfasst den Versicherungsschutz für die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden (Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer und des Bodens).
Erweiterte Produkthaftpflicht
Der Basis-Produkthaftpflichtschutz lässt sich, je nach Bedarf, ausweiten. Über die Erweiterte Produkthaftpflichtdeckung können Kunden aus Industrie und Gewerbe ihre Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftung absichern, beispielsweise für
- Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden,
- Weiterverarbeitungsschäden oder Bearbeitungsschäden (Produktschutz),
- Aus- und Einbaukosten,
- Schäden durch mangelhafte Maschinen sowie optional
- Prüf- und Sortierkosten.
Auch wenn nicht für alle Vermögensschäden Versicherungsschutz besteht (zum Beispiel Ansprüche auf Vertragserfüllung oder auf Schadenersatz statt Leistung), sind gleichzeitig Leistungen für vertragliche Vereinbarungen vorgesehen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen. So können Sie beispielsweise Bausteine abschließen zur
- Verlängerung der gesetzlichen Verjährungs- und Gewährleistungsfristen (Gewährleistungsschäden) – Achtung: zeitlich begrenzt,
- Vereinfachung der kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht für Wareneingangskontrollen (§ 377 HGB),
- Mitversicherung der Lieferkettenklausel.
Ihre individuellen Absicherungsmöglichkeiten
Als deas-Kunde profitieren Sie über den herkömmlichen Schutz hinaus von speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Bausteinen, wie zum Beispiel Produktrückrufkosten-, Produkthaftpflicht- sowie Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherungen. Im Rahmen von internationalen Versicherungsprogrammen erhalten Sie bei uns auch speziell auf Ihren Bedarf zugeschnittene DIC- (Konditionsdifferenzdeckung) und DIL-Lösungen (Summendifferenzdeckung).
Im Bereich der Haftpflichtversicherung vermitteln wir Ihnen unter anderem folgende Deckungen:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Produktschutzdeckung
- Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadensversicherung
- Rückrufkostenversicherung
- Produkt-, Lösegeld-, Erpressungsversicherung (Kidnap for Ransom)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Strahlenhaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Prospekthaftungsversicherung
- Cyberhaftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung (Directors and Officers)
- M&A-Versicherung (Mergers and Acquisitions)
Häufig gestellte Fragen
-
Wird ein Unternehmen (juristische Person) oder auch eine natürliche Person von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen, so stellt sich stets die Frage, ob und in welchem Umfang dies gerechtfertigt ist. Hier hilft eine Haftpflichtversicherung weiter, sofern sie auf das bezogene Risiko (zum Beispiel Betriebsbeschreibung oder Deckungsumfang) abgeschlossen ist.
Der Versicherungsschutz umfasst dann die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (sogenannte passive Rechtsschutzfunktion) beziehungsweise die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzansprüchen.
Hinweis: Die grundsätzliche Haftung wird – unabhängig von eventuell bestehenden Versicherungen – vom Gesetzgeber vorgegeben, zum Beispiel durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Produkthaftungsgesetz (ProdhaftG), Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) etc.
Aus diesem Grund ist die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zu zählen.
-
Im Bereich der Haftpflichtversicherungen gibt es verschiedene Ausrichtungen. Zu den wesentlichen Absicherungen zählen die Folgenden:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Produktschutzdeckung
- Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadensversicherung
- Rückrufkostenversicherung
- Produkt-, Lösegeld-, Erpressungsversicherung (Kidnap for Ransom)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Strahlenhaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Prospekthaftungsversicherung
- Cyberhaftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung (Directors and Officers)
- M&A-Versicherung (Mergers and Acquisitions)
-
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich natürlich stets aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Allgemein wird jedoch die Prüfung der Haftungsfrage sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, unabhängig von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme, vollständig übernommen. Hierzu gehören unter anderem Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichtskosten. Eine Ausnahme stellen Schäden dar, die sich in den USA oder Kanada ereignet haben.
Überdies übernimmt der Versicherer die Freistellung der Versicherten von berechtigten Schadenersatzansprüchen im Rahmen der vereinbarten beziehungsweise bei bereits eingetretenen Schadenfällen im Rahmen der verbleibenden Deckungssumme. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird hierbei in Abzug gebracht.
Kontakt aufnehmen
Sie haben Fragen zu Haftpflichtversicherungen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Telefon +49 5231 603-8026
E-Mail haftpflicht@deas.de